Großbritannien verlässt die EU
Der Jahreswechsel 2020/2021 brachte nicht nur die Rückstellung der Mehrwertsteuer, sondern auch die wirtschaftliche Trennung Großbritanniens von der Europäischen Union durch den Brexit. Damit scheidet Großbritannien zum Jahreswechsel endgültig aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion aus!
Dies erfordert zur korrekten Steuerung der Intrastat-Meldung, Kontierung und u.U. auch des Andruckes der Rechnungen gewisse Anpassungen der Stammdaten im cimERP.
Achtung: Das Thema Zoll muss separat betrachtet werden!
1. Kennzeichnung Großbritanniens als Drittland
Für den Ausschluss der Lieferungen nach Großbritannien bei der Intrastat-Meldung muss Großbritannien künftig als Drittland geführt werden. Dies ist ebenfalls für die Ermittlung der korrekten Konten in der Buchhaltung (EU-Konto, Drittland) erforderlich.

2. Andruck Steuerfreiheitstext für EU-Lieferungen
Wenn im cimERP eine Differenzierung der Steuercodes mit 0% für EU-Kunden und Drittlandskunden erfolgt, da beim Steuercode für EU-Kunden ein Steuerbefreiungstext hinterlegt ist, muss für die britischen Kunden der Steuercode im Kundenstamm (und u.U. in offenen Aufträgen) angepasst werden.
Falls für den Andruck auf Rechnungen zum Kunden/Kundengruppe/Abnehmergruppe freie Texte hinterlegt sind, sind diese u.U. zu prüfen. Dies kann für die Übertragung von Rechnungen per Edifact für EDI-Gruppen bilateral auch durch Hinterlegung eines Textbausteines auf Basis der EDI-Gruppe erfolgt sein.
3. Kontierung
Falls die Kontierung über Rechnungskennzeichen erfolgt, sind die Rechnungskennzeichen in laufenden Aufträgen bei britischen Kunden zu prüfen.
Falls die Kundennummern landesspezifisch fortlaufend vergeben worden sind, kann u.U. die Vorbelegung des Rechnungskennzeichens für neue Vorgänge über die Nummernkreise für Rechnungskennzeichen angepasst werden.


PDF Brexit-Anpassungen in Stammdaten cimERP
